Die Umstellungs-Knospe wird für Produkte, die von Betrieben in Umstellung stammen, verwendet (zwei Jahre Umstellungszeit für landwirtschaftliche Betriebe).
Umstellungsvermerk
Der Umstellungsvermerk: «Hergestellt im Rahmen der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft» ist obligatorisch.
Vorgaben Anwendung des Logos: Teil 3 Verpackungen.
Für Produkte mit Rohstoffen, die mindestens zu 90 % aus der Schweiz stammen und die, wenn vearbeitet, in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hergestellt wurden.